Serbien - Anlaufstellen

Diplomatische Vertretungen

Botschaften von und in Serbien

Serbische Botschaft, Berlin

Taubert Strasse 18
14193 Berlin
T. +49 30 895 77 00, 895 77 0222
F. +49 825 22 06
info@botschaft-smg.de
www.konzulati-rs.de

Deutsche Botschaft in Serbien

Kneza Miloša 74-76
11000 Belgrad
T. +381 11 3064-300
F. +381 11 3064-303
Kontaktformular
www.belgrad.diplo.de

Serbische Botschaft, Wien

Rennweg 3
1030 Wien
T. +43 1 713 25 95, 712 12 05

Österreichische Botschaft in Serbien

Kneza Sime Markovica 2
11000 Belgrad
T. +381 11 333 65-00
F. +381 11 263 56 06
belgrad-ob@bmeia.gv.at
www.aussenministerium.at/belgrad

Serbische Botschaft, Bern

Seminarstrasse 5
3006 Bern
T. +41 31 352 63 53
F. +41 31 351 44 74
info@ambasadasrbije.ch
www.ambasadasrbije.ch

Botschaft der Schweiz in Belgrad

Bircaninova 27
11001 Belgrad
Tel.: +381 11 3065 820
Fax: +381 11 2657 253
bel.vertretung@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch

Sicherheitshinweise

Aktuelles auf der Seite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de.

Einreisebestimmungen

In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei (Achtung: Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet!). Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung ist nicht möglich.

Das auswärtige Amt weist dringend darauf hin, dass auch für Transitreisende, etwa in Richtung Griechenland oder Türkei, in Serbien weiterhin Passpflicht besteht.

Die Einreise in das Kosovo ist sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg visumsfrei. Da an der administrativen Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus dem Kosovo über Serbien hingegen nur möglich, wenn vorher auch die Einreise über Serbien oder Montenegro erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt.

Ausländer müssen sich in Serbien bzw. Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.

Zollvorschriften

Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Teilrepublik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.

Weiterhin bestehen in Serbien und Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

Alkoholika (1 l Wein oder 0,7 l Spirituosen über 22%)
Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
Parfum oder Eau de Toilette (0,25 l)