Polen - Anlaufstellen

Botschaften in und von Polen

Diplomatische Vertretungen

Botschaft der Republik Polen

Lassenstr. 19-21
14193 Berlin-Grunewald
T. +49 30 223130
F. +49 30 22313155
berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
www.berlin.polemb.net

Konsulate in Bremen, Frankfurt, Köln, Hamburg, München und Stuttgart.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

ul. Jazdów 12
00-467 Warszawa
T. +48 22 5841 700
F. +48 22 5841 739
www.warschau.diplo.de

Konsulate in Breslau, Danzig, Krakau und Oppeln.

Botschaft der Republik Polen

Hietzinger Hauptstraße 42c
1130 Wien
T. +43 1 870 15-100, 870 15-0
F. +43 1 870 15-222
wieden.amb.sekretariat@msz.gov.pl
www.wien.polemb.net

Österreichische Botschaft

ul. Gagarina 34
00-748 Warszawa/Warschau
T. 0048 22 841 00 81-84
F. 0048 22 841 00 85
warschau-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/warschau

Konsulate in Krakau, Breslau, Danzig, Kattowidz und Lodz.

Botschaft der Republik Polen

Elfenstrasse 20a
3000 Bern 15
T. +41 31 358 02 02
F. +41 31 358 02 16
berno.amb.sekretariat@msz.gov.pl
www.berno.polemb.net

Botschaft der Schweiz

Aleje Ujazdowskie 27
00-540 Warschau
T. +48 22 628 04 81/82
F. +48 22 621 05 48
www.eda.admin.ch/warsaw

Einreisebestimmungen

Deutsche brauchen bis 90 Tage Aufenthalt kein Visum nach Polen. Zur Einreise benötigt man einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Personen unter 16 Jahren benötigen Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass.

Einreise mit dem Personalausweis ist möglich, falls man über keinen Reisepass verfügt und zusätzlich im Besitz eines Reiseausweises als Passersatz, ausgestellt durch die deutschen Grenzbehörden, oder im Besitz einer polnischen Grenzkarte, ausgestellt von den polnischen Grenzdienststellen, ist.

Zollbestimmungen

Ohne besondere Erlaubnis ist die Ausfuhr ins Ausland oder die Einfuhr nach Polen von polnischer Währung oder anderen polnischen Devisenwerten verboten. Die Einfuhr von fremder Währung und anderen ausländischen Devisenwerten nach Polen ist unbegrenzt. Ausländische Touristen müssen die nach Polen eingeführte ausländische Währung schriftlich melden. Das Zollamt bestätigt in der Devisenerklärung die Einfuhr fremder Währung. Das Vorlegen dieser Devisenerklärung bei der Ausreise ermöglicht die erneute Ausfuhr der in ihr angegebenen und vorher bestätigten ausländischen Währung.

Ausländische Touristen sind nicht verpflichtet, ihre Devisen in polnische Zloty zu tauschen. Falls sie jedoch die Absicht haben, stehen ihnen zahlreiche Wechselkassen an den Grenzübergängen, auf den Fähren, Flughäfen, Bahnhöfen zur Verfügung, sowie Devisenkassen der Reisebüros, Hotels und private Wechselstuben. Da sich die Zoll- und Devisenbestimmungen oft ändern, bitte ggf. Informationen einholen beim:

Hauptzollamt in Warschau
Plac Powstancow Warszawy 1
T. +48 826 84 65, 826 25 91