Einreisebestimmungen
Deutsche, Österreicher und Schweizer
Einfuhr von Waren
Reisepass (Individualreisende) oder Personalausweis (Pauschalreisende) müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate lang gültig sein und sind für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ausreichend. Erforderlich ist allerdings der Nachweis hinreichender Geldmittel, sofern man nicht als Pauschalreisender ins Land kommt, und das tun InterRailer naturgemäß nicht. Gammelige Bekleidung kann leicht zur Abweisung führen!
Zollbestimmungen
Ohne Formalitäten können selbstverständlich jene Dinge nach Marokko mitgenommen werden, die für die Urlaubs- und Freizeitgestaltung nötig sind, z.B. zwei Tennisschläger, zwei Paar Ski, ein Zelt und Campingmaterial, einen Camcorder, einen Fotoapparat, eine Handlampe, ein Fernglas usw. Im Zweifelsfall erkundigt man sich beim marokkanischen Konsulat.
Anmeldepflichtig sind:
- Alkohol (max. 1 Fl. Wein und 1 Fl. Schnaps oder 3 Fl. Wein pro Person über 18) und Tabak (max. 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak pro Person über 18)
- Waffen und Jagdmunition (Gewehre mit scharfer Munition sind verboten)
- Professionelles Material für fotografische Aufnahmen (d.h. alles, was über die übliche Ausrüstung für Urlaubsfotos hinausgeht)
- Nicht vergessen, dass es verboten ist, Dirhams ein- oder auszuführen!
Impfvorschriften
Von Reisenden aus Europa oder Amerika wird keine Impfbescheinigung verlangt.
Eine Malaria-Prophylaxe ist nur für ländliche Gebiete in einigen Provinzen angezeigt. Touristische Gebiete sind allerdings nicht betroffen.