Österreich - Anlaufstellen

Botschaften und Konsulate

Diplomatische Vertretungen

Österreichische Botschaft, Berlin

Stauffenbergstraße 1
10785 Berlin
T. +49 30 20287-0
F. +49 30 229 05 69
berlin-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/berlin

Konsulate in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck, München, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken und Stuttgart.

Österreichische Botschaft, Bern

Kirchenfeldstrasse 77/79
3005 Bern
T. +41 31 3565 252
F. +41 31 3515 664
bern-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/bern

Konsulate in Basel, Chur, Genf, Lugano, Luzern, St. Gallen und Zürich.

Botschaften in Wien

Deutsche Botschaft

Metternichgasse 3
1030 Wien
T. + 43 1 711 54 -0
F. + 43 1 713 83 66
info@wien.diplo.de
www.wien.diplo.de

Konsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.

Schweizer Botschaft

Prinz-Eugen-Strasse 7
1030 Wien
T. +43 1 795 05
F. +43 1 795 05 21
www.eda.admin.ch/wien

Konsulat in Bregenz.

Einreisebestimmungen

Für EU-Bürger, aber auch eigensinnige Schweizer, kein Thema: gültiger Personalausweis oder Reisepass (seit weniger als 5 Jahren abgelaufen) reichen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen aus. Offiziell sind die erforderlichen Rück-/Weiterreisetickets und -papiere sowie ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachzuweisen, was aber nur Staatsbürger aus "einwanderungsverdächtigen" Nicht-EU-Staaten betreffen dürfte.
Kinder müssen einen Kinderausweis haben oder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein.

Zollbestimmungen

Von im Ausland Reisenden darf "persönliches Reisegut" zollfrei eingeführt werden, d.h. all jene Waren, die sie vorübergehend zu ihrem persönlichen Ge- oder Verbrauch oder zur Ausübung ihres Berufs benötigen. Die Waren müssen allerdings nach ihrer Beschaffenheit zur Verwendung während der Reise geeignet sein.

In Österreich haben ansonsten die innerhalb der EU geltenden Zollbestimmungen Gültigkeit. Es empfiehlt sich, vor Antritt der Reise entsprechende Informationen bei den jeweiligen Behörden sowie bei Flughäfen und Bahnhöfen einzuholen.